URFER TREUHAND AG





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Aktuell

Seit dem 1. Januar 2009 gelten folgende Bestimmungen:

AHV/IV/EO-Beiträge bleiben unverändert mit 10,1% ebenso die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung mit 2%, mit gleichbleibendem Höchstbetrag von Fr. 126.000.00.

Auch die Beiträge an die Familienausgleichskasse des Kantons Bern (FAK) bleiben mit 1,6% unverändert.

 

BVG

Es sind alle Arbeitnehmer zu versichern, welche das 17. Altersjahr überschritten haben und einen Jahreslohn von mehr als Fr. 20520.00erzielen.

Minimaler koordinierte Lohn = Fr. 3420.00.

Der Koordinationsabzug beträgt ab 2009 Fr. 23940.00

Die obere Limite des Jahreslohns beträgt Fr. 82080.00.

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Säule 3a

Die maximale jährliche Einlage beträgt ab 2009:

  • Arbeitnehmer mit Pensionskasse (2. Säule): Fr. 6566.00
  • Selbständigerwerbende und Arbeitnehmer ohne 2. Säule: bis 20% des Einkommens, maximal Fr. 32832.00
  • Der obere Grenzbetrag ist Fr. 126000.00.

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Checkliste zur Steuererklärung

Unsere Checkliste zur Steuererklärung für das Jahr 2008 können Sie hier herunterladen.