AktuellSeit dem 1. Januar 2009 gelten folgende Bestimmungen: AHV/IV/EO-Beiträge bleiben unverändert mit 10,1% ebenso die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung mit 2%, mit gleichbleibendem Höchstbetrag von Fr. 126.000.00. Auch die Beiträge an die Familienausgleichskasse des Kantons Bern (FAK) bleiben mit 1,6% unverändert. BVG Es sind alle Arbeitnehmer zu versichern, welche das 17. Altersjahr überschritten haben und einen Jahreslohn von mehr als Fr. 20520.00erzielen. Minimaler koordinierte Lohn = Fr. 3420.00. Der Koordinationsabzug beträgt ab 2009 Fr. 23940.00 Die obere Limite des Jahreslohns beträgt Fr. 82080.00. * * * Säule 3a Die maximale jährliche Einlage beträgt ab 2009: - Arbeitnehmer mit Pensionskasse (2. Säule): Fr. 6566.00
- Selbständigerwerbende und Arbeitnehmer ohne 2. Säule: bis 20% des Einkommens, maximal Fr. 32832.00
- Der obere Grenzbetrag ist Fr. 126000.00.
* * * Checkliste zur Steuererklärung Unsere Checkliste zur Steuererklärung für das Jahr 2008 können Sie hier herunterladen.
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